Soweit keine anderslautende Regelung zwischen HANSALAWYERS und dem Mandanten getroffen worden ist, stellen die Rechtsanwälte die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG in Rechnung. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gebührenhöhe abhängig ist von dem Wert der mandatierten Angelegenheit.
In den Fällen, in denen eine Gebühr nach dem RVG nicht vorgesehen ist, insbesondere in Beratungsangelegenheiten erfolgt eine Abrechnung auf Zeitbasis. Hierbei wird eine Stunde in je 10 Sechsminutentakte unterteilt, wobei jeder begonnene Sechsminutentakt voll abgerechnet wird. Die Stundensätze der Rechtsanwälte verstehen sich zuzüglich Unkostenpauschale und Umsatzsteuer und betragen
Dr. Nikolai Frhr. von Teuffel | EUR 360,00 (Euro dreihundertsechzig) |
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Joachim Leverkus | EUR 300,00 (Euro dreihundert) |
Beatrice Selbach | EUR 300,00 (Euro dreihundert) |
Dr. Markus Schuback | EUR 300,00 (Euro dreihundert) |