client relationship

1. HANSALAWYERS übernehmen als freie, selbständige und unabhängige Berater die Rechtsberatung und/oder Prozessvertretung für die Auftraggeber zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen, die auch für etwaige Folgemandate gelten. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ein Mandatsverhältnis wird erst mit Annahme des Mandats durch HANSALAWYERS begründet.

2. HANSALAWYERS erhalten als Vergütung die Gebühren des RVG, sofern die Parteien nicht schriftlich eine gesonderte Absprache treffen. Auslagen sind zu erstatten. HANSALAWYERS weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Gebühren des RVG nach der Höhe des Gegenstandswertes bemessen.
Soweit die Tätigkeit von HANSALAWYERS nicht einem Gebührentatbestand des RVG unterfällt, gelten die Darstellungen unter Vergütung.

3. Sowohl HANSALAWYERS als auch der Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, das Mandat zu beenden, sofern hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. Auf die bereits verdiente Vergütung von HANSALAWYERS hat dies keinen Einfluss.

4. Die Haftung von HANSALAWYERS wird auf einen Höchstbetrag von Euro 10.000.000,00 (in Worten Euro zehn Millionen) pro Schadensereignis beschränkt, es sei denn, HANSALAWYERS handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. HANSALAWYERS sind eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, so dass sich Ansprüche wegen fehlerhafter Berufsausübung nur gegen das Gesellschaftsvermögen und die Berufhaftpflichtversicherung richten. HANSALAWYERS erklären, insoweit die gemäß § 51 BRAO vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.